„Wir werden grüner“ – Energieeinsparungsverordnung

Eine nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden.

Die natürlichen Ressourcen und die Aufnahmekapazität der Erde für Schadstoffe sind begrenzt. Daher ist das Ziel der deutschen Bunderegierung, die Treibhausemissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Dieses betrifft alle Emissionsbereiche, die etwa ein Drittel des Energiebedarfs in Deutschland verursacht, das heißt auch Gebäude. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass besonders bei Altbauten Maßnahmen zur Energieeinsparung und Emissionsminderung nachgeholt werden.

Zur Umsetzung des Ziels wurde auf Basis des Energieeinsparungsgesetzes die sogenannte Energieeinsparungsverordnung (EnEV) vorgelegt, welche den zulässigen Gebäude-Energiebedarf regelt.

Bei Neubauten ist eine Reduzierung des Energiebedarfs um 30 Prozent vorgesehen. Besonders bei Altbauten müssen erhebliche Maßnahmen zur Energieeinsparung vorgenommen werden, welche hohe Kosten mit sich bringen. Letztlich kann man aber sagen, dass sich jede Veränderung, die zu einem umweltschonenden Leben führt, eine Investition wert ist.

Darüber hinaus tritt mit dem Gesetz der Energiebedarfsausweis in Kraft. Dieser dokumentiert die energetische Bilanz  eines Gebäudes. Er informiert generell über den Energieverbrauch, welches eine gute Informations- und  Vergleichsbasis für z.B. Kauf-und Mietentscheidung darstellt.

Häuser die nach EnEV neugebaut oder umgebaut sind, verbrauchen viel weniger Energie, wodurch es auch zu einer Senkung der Wohnnebenkosten kommt.

Durch die Energieeinsparungsverordnung ist es möglich, ein ganzes Spektrum moderner Energiespartechnik zu nutzen, um wirtschaftlich zu einer optimalen Lösung zu kommen.

Die Bundesregierung unterstützt den Einsatz von erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung oder Wärmepumpen.

Dieses bringt Anreize für innovative Entwicklungen im Baubereich, beispielsweise transparente Wärmedämmung.

Zusammenfassend kann man sagen, dass man versucht, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudezustand zu errichten.

 

Quellen: BMUB / EnEV

 

 

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