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Häufige Fragen

An wen wende ich mich im Schadensfall?
Bitte benachrichtigen Sie immer zuerst uns, Ihre Hausverwaltung. Nur im offensichtlichen Notfall – wenn beispielsweise bereits Wasser durch die Zimmerdecke dringt – wenden Sie sich bitte direkt an den im Aushang des Hausflures genannten Handwerker.

Bis wann muss eine ordnungsgemäße Kündigung fristgerecht bei der Hausverwaltung eingegangen sein?
In der Regel bedarf es einer schriftlichen Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats mit 3 Monaten Vorlauf. Fallbeispiel: Herr J. will Ende August 2013 mit seiner Freundin zusammenziehen und kündigt seine Junggesellenbleibe daher zum Monatsende Mai 2013. Seine Kündigung muss der Verwaltung spätestens am 5. Juni 2013 vorliegen (das ist in diesem Fall der dritte Werktag des Monats, da der 1. und 2. Juni auf einem Wochenende liegen).


Welches Honorar verlangen Sie zur Wertschätzung meiner Immobilie?
Hierbei handelt es sich selbstverständlich um eine kostenfreie Dienstleistung unsererseits. Wir würden uns nach der Beratung natürlich auch über Ihren Auftrag freuen; Sie gehen allerdings keine Verpflichtungen ein.


Wie wechsle ich meine Hausverwaltung?
Hierzu zeigen wir Ihnen gern anlässlich eines persönlichen Gespräches einen für Sie angenehmen und einfachen Weg auf. Im Anschluss unterbreiten wir Ihnen diskret ein unverbindliches Angebot. Sobald Sie dann eine Entscheidung getroffen haben, unternehmen wir alle wichtige Schritte für Sie.



Poststraße 25
20354 Hamburg

Tel.: 040 228 605-111
Fax: 040 228 605-198

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